Österreich
Alle Anhänger, also auch ungebremste Anhänger unter 750 Kilogramm Gewicht, benötigen eine zusätzliche Sicherungsverbindung zwischen Zugfahrzeug und Anhänger. Spezielle Bestimmungen zur Befestigung dieser Sicherungsverbindung gibt es allerdings nicht. Es reicht im Allgemeinen aus, die Reißleine über die Anhängerkupplung zu legen. Fehlt diese Sicherung jedoch, droht nicht nur dem Lenker, sondern auch dem Fahrzeughalter eine Strafe von bis zu 100 Euro.
Schweiz
Für Reisen in die Schweiz müssen alle Anhänger, ob mit oder auch ohne Bremse mit einer zusätzlichen Sicherheitsverbindung mit dem Zugfahrzeug verbunden werden. Es gibt keine speziellen gesetzlichen Bestimmungen, wie die Sicherheitsverbindung zu befestigen ist. Trotzdem sollte das Sicherungsseil an einer schon vorhandenen Öse oder aber an einer speziellen Befestigungsöffnung (Bügel, Schelle) an der Anhängerkupplung fest angebracht werden, um einer Strafe zu entgehen. Nicht ausreichend ist das einfache Überlegen der Sicherheitsleine über den Kugelhals. Bei Nichtbeachtung drohen Strafen bis zu 500 Schweizer Franken(umgerechnet etwa 438 Euro).
Niederlande
Sowohl ungebremste Anhänger bis 750 Kilogramm als auch gebremste Anhänger über 750 Kilogramm benötigen eine Losreißvorkehrung oder ein Sicherungsseil. Wichtig ist, dass die vorgeschriebenen Sicherungsseile (Kabel/Ketten) zusätzlich mit einer speziellen Öse oder einem Bügel an der Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs befestigt sind. Es reicht nicht aus, wenn das Sicherungskabel lose über den Kugelhals der Anhängerkupplung gelegt wird. Die Strafen betragen bis zu 230 Euro.
Alle Anhänger, also auch ungebremste Anhänger unter 750 Kilogramm Gewicht, benötigen eine zusätzliche Sicherungsverbindung zwischen Zugfahrzeug und Anhänger. Spezielle Bestimmungen zur Befestigung dieser Sicherungsverbindung gibt es allerdings nicht. Es reicht im Allgemeinen aus, die Reißleine über die Anhängerkupplung zu legen. Fehlt diese Sicherung jedoch, droht nicht nur dem Lenker, sondern auch dem Fahrzeughalter eine Strafe von bis zu 100 Euro.
Schweiz
Für Reisen in die Schweiz müssen alle Anhänger, ob mit oder auch ohne Bremse mit einer zusätzlichen Sicherheitsverbindung mit dem Zugfahrzeug verbunden werden. Es gibt keine speziellen gesetzlichen Bestimmungen, wie die Sicherheitsverbindung zu befestigen ist. Trotzdem sollte das Sicherungsseil an einer schon vorhandenen Öse oder aber an einer speziellen Befestigungsöffnung (Bügel, Schelle) an der Anhängerkupplung fest angebracht werden, um einer Strafe zu entgehen. Nicht ausreichend ist das einfache Überlegen der Sicherheitsleine über den Kugelhals. Bei Nichtbeachtung drohen Strafen bis zu 500 Schweizer Franken(umgerechnet etwa 438 Euro).
Niederlande
Sowohl ungebremste Anhänger bis 750 Kilogramm als auch gebremste Anhänger über 750 Kilogramm benötigen eine Losreißvorkehrung oder ein Sicherungsseil. Wichtig ist, dass die vorgeschriebenen Sicherungsseile (Kabel/Ketten) zusätzlich mit einer speziellen Öse oder einem Bügel an der Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs befestigt sind. Es reicht nicht aus, wenn das Sicherungskabel lose über den Kugelhals der Anhängerkupplung gelegt wird. Die Strafen betragen bis zu 230 Euro.